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GPCF50

Ein robuster, flacher Filter zum Schutz vor CBRN-Stoffen und TIC. Der Filter ist auf langfristige Einsatzbereitschaft, einfache Dekontamination und schnellen Austausch ausgelegt.

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Der CBRN-Filter GPCF50 von Avon Protection wurde zum Schutz vor chemischen und biologischen Kampfstoffen entwickelt. Der Filter bietet außerdem Schutz vor giftigen Industriechemikalien (TICs) und übertrifft die Kapazitätsanforderungen von A1B1E1 gemäß der europäischen Norm EN14387:2004.

Der GPCF50 wurde für die nahtlose Integration in Vollgesichtsgasmasken von Avon Protection entwickelt und schützt vor chemischen und biologischen Kampfstoffen in Aerosol-, Flüssig- und Dampfform. Seine anliegende Bauweise verbessert die Bewegungsfreiheit, verringert die Gefahr des Hängenbleibens und ermöglicht einen Filterwechsel in weniger als neun Sekunden.

Dieser Filter hat ein RD40 x 1/7-Gewinde gemäß den internationalen Normen EN 148-1 und AEP-4155.
Menge

Hauptmerkmale

  • Zuverlässiger Schutz vor CBRN-Gefahren, TICs und CWAs
  • Für den Einsatz unter anspruchsvollen Bedingungen ausgelegt
  • Mehr Tragekomfort und Bewegungsfreiheit
  • Für langfristige Einsatzbereitschaft entwickelt
  • 5 Jahre Haltbarkeit

Warnhinweise und Einschränkungen

  • Führt keinen Sauerstoff zu. Nicht in sauerstoffarmen Umgebungen verwenden
  • Die tatsächliche Nutzungsdauer hängt von der Gefährdung ab und muss durch eine Risikobewertung ermittelt werden

    Informationen zur Exportkontrolle

    • Die U.S. Regierung unterliegt bestimmten Kontrollen hinsichtlich des GPCF50 und verbietet die Ausfuhr, den Verkauf, die Übertragung, den Transport oder den Versand des Produkts außerhalb der U.S., sofern nicht zuvor eine Genehmigung der U.S. Regierung eingeholt wurde oder dies nach U.S. Recht und den entsprechenden Vorschriften zulässig ist. Diese Beschränkung gilt unabhängig davon, ob sich das Produkt in seiner ursprünglichen Form befindet oder in andere Artikel eingebaut wurde. Dieses Produkt unterliegt den International Traffic in Arms Regulations (ITAR) und ist als XIV(f)(4) klassifiziert.

      AVONPLUS

      • Unterstützt durch Schulungs- und Serviceprogramme von AVONPLUS, damit Nutzer geschützt, selbstbewusst und regelkonform bleiben